Was nicht geht …

Gleiches gilt für unbehandeltes Metall, Bleche und Kunststoffoberflächen.

Insbesondere wenn diese Oberflächen verwittert oder gar mit einem Rostansatz versehen sind,
ist eine Beschriftung nicht möglich.

Wenn Glas beschriftet werden soll, darf dieses keinesfalls aus Mattglas bestehen, hier bleibt leider keine Beschriftung haften.

Beklebungen auf rauhen Oberflächen,
wie zum Beispiel Holz, sind leider selten möglich.

Nur wenn das Holz glatt geschliffen wurde oder eine Oberflächenlackierung erhalten hat,
kann eine Beschriftung vorgenommen werden.

Ansonsten gilt für Hölzer,
dass diese nicht beschriftbar sind.